Kursangebote
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.

1. Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule zustande. Die Anmeldung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Eintragung in die Teilnehmerliste erfolgen.Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes und möglicher Nebenentgelte. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule ohne vorherige Anmeldung verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung des Entgeltes. Ein kostenloser Probebesuch ist nach Absprache möglich. Bei Vorträgen melden Sie sich gerne vorab an. Sie können auch direkt zum Vortrag kommen und das Entgelt bar an der Tageskasse entrichten.

2. Bezahlung

Das Teilnehmerentgelt für den von Ihnen gewählten Kursus überweisen Sie bitte auf unser Konto bei Sparkasse Südholstein: Konto-Nr.: 2409001, BLZ: 23051030, IBAN: DE64 230510300002409001, BIC: NOLADE21SHO

3. Rücktritt vom Vertrag/Widerrufsrecht

Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle eingegangen sein, bei einem Bildungsurlaub 2 Wochen vor Kursbeginn. Ab Kursbeginn ist das volle Entgelt fällig. Im Falle einer Kursabsage werden bereits gezahlte Entgelte erstattet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V., Am Rathaus 3, 25421 Pinneberg, Mail: info@vhs-pinneberg.de.

4. Kündigung durch Teilnehmer/innen nach Veranstaltungsbeginn/

Erstattung von Gebühren Die Gesamtsumme noch ausstehender Entgelte wird sofort fällig. Rückzahlungen sind ausgeschlossen. Unregelmäßige Teilnahme oder Fernbleiben ersetzen nicht die Kündigung und heben die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung nicht auf. Ein Wechsel von Dozentinnen und Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine anteilige Ermäßigung für nichtbesuchte Kurstermine ist nicht möglich.

5. Angleichung an die Schulverhältnisse

Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben, gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgelts erwächst daraus nicht.

6. Mahnentgelte

Die Kosten für Mahnschreiben werden den Teilnehmenden mit € 1,50 für die erste Mahnung und mit € 1,50 für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt.

7. Ermäßigung

Auf Antrag wird für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, Umschüler*innen und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Au-pair, Sozialhilfeempfänger*innen (SGB XII) und Bezieher*innen des Bürgergeldes eine Ermäßigung des Teilnehmerentgeltes um 40 Prozent gewährt. Dasselbe gilt für Rentner und Pensionäre, die unter die Einkommensgrenze und die Vermögensgrenze (§ 85, § 90 SGB XII) fallen. Auf Antrag erhalten Bezieher*innen des Arbeitslosengeldes I eine Ermäßigung 25 Prozent. Pro Semester können die obigen Ermäßigungen nur für zwei Kurse in Anspruch genommen werden.Im Rahmen des Sozialpasses der Stadt Pinneberg können Haushaltsvorstände und die zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Familienangehörigen bzw. Alleinstehende, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, die Teilnahme an den Kursen der VHS gebührentrei erhalten. Teilnehmenden, die für den Bereich des Lehrganges eine Förderung anderer öffentlicher Stellen (z.B. Agentur für Arbeit, Bundeswehrförderungsdienst) in Anspruch nehmen, wird keine Ermäßigung gewährt.

8. Entgeltsätze

1. Die Kursusentgelte betragen je nach Kostenaufwand € 2,50 bis € 12,00 pro Unterrichtsstunde à 45 Minuten. Erhöhte Kosten können u.a. entstehen durch stärker beschränkte oder faktisch geringere Teilnehmerzahlen, Nutzung von Fachräumen, besondere Serviceleistungen.

2. Bei Einzelveranstaltungen betragen die Entgelte je nach Kostenaufwand € 5,00 bis € 12,00; Betriebsbesichtigungen, Exkursionen, Tagesfahrten etc. werden mindestens kostendeckend kalkuliert.

3.1 In der Regel gilt für unsere Kurse eine Mindestteilnehmerzahl von 10. In Ausnahmefällen können Kurse auch mit einer geringeren Teilnehmerzahl (Kleingruppenregelung) von der Volkshochschule ermöglicht werden. Vorteil: besonders intensives Lernen. Dies muss jedoch mit entsprechend höherem Teilnehmerentgelt finanziert werden.

3.2 Bei allen Kursen, bei denen eine geringere Teilnehmerzahl zur Berechnung des Entgeltes zugrunde gelegt wurde, verringert sich das Entgelt nicht, wenn mehr Teilnehmende am laufenden Kursusteilnehmen als geplant.

3.3 Bei allen Kursen, bei denen die geplante Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Volkshochschule vor den Kursus abzusetzen bzw. nach Absprache mit den Teilnehmenden eine Erhöhung des Entgeltes vorzunehmen.

4. Die Festsetzung weiterer besonderer Entgelte für einzelne Kurse und Veranstaltungen ist möglich. Fragen zu der Entgeltordnung richten Sie bitte direkt an die Volkshochschule.

9. Sonstiges

Sinkt die Teilnehmerzahl im Laufe des Kurses unter zehn Personen, kann die VHS den Lehrgang auflösen (in diesem Fall wird ein entsprechendes Teilentgelt für die ausgefallenen Kurstage zurückerstattet) oder mit anderen zusammenlegen. Die VHS behält sich das Recht vor, Kurse auch bei höherer als der Mindestteilnehmerzahl – auch während des Semesters –zusammenzulegen bzw. einzustellen. Teilnehmer/-innen der Volkshochschule sind nur im Rahmen der jeweils geltenden Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs versichert.

Wir empfehlen Ihnen, Garderobe und Wertsachen selbst zu beaufsichtigen, da die VHS keine Haftung übernimmt. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bedenken Sie bitte, dass die Volkshochschule in vielen Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist und wir deshalb dort geltende Bestimmungen beachten müssen. Das gilt besonders für das Rauchen, das in den Unterrichtsräumen nicht gestattet ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen wir besonders schonend behandeln.

Die VHS kann einen Teilnahmevertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grund mit der Folge des Ausschlusses von der Veranstaltung kündigen. Wichtige Gründe sind vor allem Störungen des Veranstaltungsverlaufes oder durch andere Handlungen, Zahlungsverzug bzw. -rückstand zur Mitte der Veranstaltung oder Verzug mit 2 Ratenzahlungen, das Kopieren von Software-Produkten und das Entfernen von Datenträgern, das vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Zerstören oder Beschädigen von Gebäuden, Einrichtung, Ausbildungsobjekten u.ä. In diesen Fällen werden Entgelte nicht erstattet, Teilnehmende sind in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Offene Forderungen der VHS bleiben bestehen, überzahlte Beträge werden aufgerechnet.

10. Haftung

Die VHS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals und ihrer Erfüllungsgehilfen und im Rahmen weiterer gesetzlicher Vorgaben. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten hat für die VHS Pinneberg einen hohen Stellenwert. Dazu beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.

Stand: Juli 2014
Volkshochschule der Stadt Pinneberg e.V.
Der Vorstand

Volkshochschule Pinneberg

Am Rathaus 3, 25421 Pinneberg
Tel: 04101 - 211 7001
E-Mail: info@vhs-pinneberg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

Gesonderte Öffnungszeiten für die Beratung Deutschkurse & Einbürgerung:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
und Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr