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Menschenrechte und Menschenwürde in der Islamischen Republik Iran

Iran gehört zu denjenigen Staaten, die für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) stimmten, als diese am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet wurde. Im Zuge der Konstituierung der Islamischen Republik Iran (IRI) und der Ausarbeitung ihrer Verfassung (1979/80) wurden auch die Menschenrechte diskutiert. Ihren Niederschlag findet diese Diskussion in zwei Verfassungsartikeln, die sich auf das Gebot der Gleichheit aller Musliminnen und Muslime stützen (Art. 19) bzw. festlegen, dass der gleiche Schutz durch das Gesetz nur im Rahmen der zwölferschiitischen Auslegung des islamischen Rechts gilt, nach dem es unterschiedliche Rechte für unterschiedliche Menschen gibt (Art. 20). Durch die Kodifizierung des islamischen Rechts schiitischer Prägung in der Islamischen Republik widersprechen sowohl die deren Verfassung als auch weitere Gesetzestexte den in der AEMR und zusätzlichen UN-Verträgen proklamierten Menschenrechten in eklatanter Weise. In meinem Vortrag werde ich darlegen, wie schiitische Rechtsgelehrte der IRI ihre eigene Auffassung von Menschenrechten und Menschenwürde in Abgrenzung zur AEMR begründen.
Weitere Informationen und den Link für die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie demnächst unter https://www.shug.uni-kiel.de/de/sektionen/SHUGonline

Die Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit der Förde-VHS durchgeführt und sind kostenfrei.


Status: Keine Anmeldung möglich

Kursnr.: 242-1205

Beginn: Mo., 14.10.2024, 19:00 - 21:00 Uhr

Dauer: 1 Termin

Kursort: Online-Unterricht

Gebühr: 0,00 € (zahlbar mit der Anmeldung oder an der Abendkasse)

VHS, Web-Seminar/Online-Unterricht


Datum
14.10.2024
Uhrzeit
19:00 - 21:00 Uhr
Ort
Online-Unterricht



Info:

Zu diesem Kurs ist derzeit keine Online-Anmeldung möglich

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